MwSt. ändern

Ich hab nochmal eine Frage. Wenn man die Steuersätze neu angelegt hat müssen die Sachkonten auch neu erstellt werden oder kann man bei den alten einfach den Steuercode ändern? Ich vermute es fast nicht, weil es ja schon Buchungen gibt.

Edit: Oder kann man die alten Sachkonten kopieren/duplizieren und einfach umbennen und den Steuercode ändern. Wie habt Ihr das gemacht?
 
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Ich hab nochmal eine Frage. Wenn man die Steuersätze neu angelegt hat müssen die Sachkonten auch neu erstellt werden oder kann man bei den alten einfach den Steuercode ändern? Ich vermute es fast nicht, weil es ja schon Buchungen gibt.

Edit: Oder kann man die alten Sachkonten kopieren/duplizieren und einfach umbennen und den Steuercode ändern. Wie habt Ihr das gemacht?
Wenn eine Steuervorgabe im bebuchten Sachkonto hinterlegt ist, kann diese nicht mehr geändert werden. In diesem Fall kann das Sachkonto kopiert werden und im neuen Konto die Einstellungen (Bezeichnungen, Steuervorgabe, UStVA-Kennziffer, Datev-Konto) geändert werden.
 
@diakh ,wir reden ja eigentlich vom gleichem. "Liefer- und Leistungszeitraum"

Ein rechtlicher Auszug.
Zitat:
Allgemein gilt: Das Liefer- oder Leistungsdatum muss nicht Tag genau angegeben werden. Es reicht auf der Rechnung eine monatsgenaue Angabe zu machen, z.B. „Lieferung im Juli 2020“.

Aber aufgepasst: Manchmal lohnt es sich, das Datum mit Bedacht zu wählen. Denn je nachdem, in welches Zeitfenster die Lieferung fällt, wird für ein Unternehmen mit „Soll-Versteuerung“ die ans Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer früher oder später fällig.
Zitat Ende.

Oder einfacher gesprochen: liegt das Rechnungsdatum nicht im Zeitfenster (Periode/ Monat) des Leistungs- Lieferdatums muss der Steuersatz des zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen USt. Satzes verwendet werden. Lieferung- Leistungserbringung im Juni 2020 zieht dementsprechend 19% USt. nach sich, auch wenn die Rechnung erst im Juli gestellt wird.

Kann ja jeder machen wie er es für richtig hält. Aber vielleicht eben auch nur bis zur nächsten Betriebsprüfung. :)
 
@mandreck Ich rede vom Programmverhalten der Sage 100, welches in diesem Punkt nicht so ist, wie man erwarten könnte und nicht vom Steuerrecht. Mir ist schon klar, wann man welchen Steuersatz wählen muss...
 
@diakh , womit ich dann ja doch nicht so falsch lag mit meinen Ausführungen. Und zum Programm Verhalten, kann ich dann nur sagen (auch wenn ich es weiß), woher haben sie dann für dieses Programm eine GODB Zertifizierung?

Zitat von Dir:
... welches in diesem Punkt nicht so ist, wie man erwarten könnte
Zitat Ende

Das müsste doch dann wohl eher heißen, welches sich nicht so verhält wie es sein müsste. Bei einem geprüften Programm (GODB, 3 unabhängige Wirtschaftsprüfer haben geprüft) sollte das richtige Programmverhalten vom Anwender doch dann auch zu erwarten sein. Oder worauf soll sich dann der Anwender verlassen, wenn nicht einmal das Programmverhalten den steuerlichen Anforderungen entspricht. Wer haftet für die eventuell fälligen Strafzahlungen die nach einer Betriebsprüfung dann eventuell fällig werden. In erster Linie erst einmal der Unternehmer. Abwälzen auf STB etc. ist selten möglich (ohne geprüfte Belege). Aber das steht wieder auf einem anderen Blatt.
 
@mandreck mit dir kann man volltrefflich streiten - wenn man das möchte. In deinen meisten Antworten merkt man, dass es dir ein großes Anliegen ist.
 
@breithecker , ich streite doch nicht, ich stelle nur meinen Standpunkt klar. Das dieser Sage100 und einigen eventuell so nicht passt, ist mir auch klar, aber vielleicht hilft es ab und an auch bei diversen Leuten das denken anzuregen und was ist an meiner Aussage falsch GODB Zertifiziert? Und was ist an der Aussage falsch, dass die Sage 100 da manchmal eben eigene Wege geht und diese als Gesetzmäßigkeit darstellt.

Andere Anbieter wie Datev Mittelstandslösung etc. haben doch vorgemacht, wie es auch gehen kann ohne das der Anwender umfangreiche meist seine Möglichkeiten übersteigende Änderungen selbst vornehmen muss.
 
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