MwSt. ändern

@Florian.Schwitzgebel Wird es eigentlich nur die Anleitung geben oder auch noch einen Umstellungsassistent, sobald alle Informationen verfügbar sind? Falls es einen Umstellungsassistenten geben wird, für welche OL-Versionen?
 
Aktuell ist kein Assistent (mehr) geplant. Inzwischen lichtet sich der Nebel rund um das Thema MwSt Senkung. Daraus resultiert auch die Tatsache, dass es aufwendiger ist, den Assistenten zu installieren und zu betreiben, als die Änderungen analog des Leitfadens durchzuführen. Aktuell prüfen wir jedoch, welche einfache "Rückänderungsmöglichkeit" wir in der Software zur Verfügung stellen könnten. Das würde einerseits Zeit sparen, andererseits umfangreichen "Datenmüll" vermeiden.
 
Wir stellen die Leitfäden allen Endkunden mit gültigem Vertrag selbstverständlich kostenlos zur Verfügung. Sollten Sie dennoch keinen Zugriff haben, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an Ihren Fachhandelspartner.
 
Hallo Herr @Florian.Schwitzgebel :)

Dazu habe ich eine Frage bzw. einen Fall den man manuell nahezu nicht abbilden kann.
Aktuell ist kein Assistent (mehr) geplant. Inzwischen lichtet sich der Nebel rund um das Thema MwSt Senkung. Daraus resultiert auch die Tatsache, dass es aufwendiger ist, den Assistenten zu installieren und zu betreiben, als die Änderungen analog des Leitfadens durchzuführen.

Wir verwenden das XRM mit der periodischen Abrechnung.
In den Objekten haben wir einen Abrechnungsintervall von 12 Monaten eingestellt.
Zudem im Objekt beim Artikel das dieser VOR Intervall abgerechnet wird.

Nun entstehen dadurch folgende Probleme.

1. Wir rechnen eine Lizenz (Nutzungsrecht über den Zeitraum ab)
Da die Lizenz bzw. das Nutzungsrecht ja kein fixes Leistungsdatum hat da jederzeit im Zeitraum die Leistung erbracht wird stellt sich die Frage wie das Sage abbilden kann.

Wir haben nun folgende Steuercodes angelegt.

101 (bis 30.06.2020)
401 (ab 01.07.2020 bis 31.12.2020)
501 (ab 01.01.2021)

Die periodische Abrechnung versteht dies aber nicht wie z.B. die Projektrechnung.
Die Projektrechnung kennt ja das Leistungsdatum und kann dadurch unterscheiden welcher Steuercode verwendet werden muss.

Ich denke die periodische Abrechnung müsste nun die eine Position aufteilen 1/12 und anteilig dem jeweilgen Steuercode des Zeitraums zuweisen.

2. Was passiert mit bereits erstellten Abrechnungen.
Diese müssten ja "theoretisch" im Nachgang erkannt und ggf. eine Gutschrift ausgestellt werden. (wenn es keine Sonderregelung gibt)
 
Hierzu müssen sie zunächst Ihren Steuerberater befragen. Wir können als sage und Hersteller der Software nicht steuerberatend tätig sein.

In unserem FAQ erscheint zu diesem Punkt dazu in Kürze:

Bei Dauerleistungen, die beispielsweise in Form eines Jahresvertrages ausgestaltet sein können, empfiehlt es sich, die umsatzsteuerliche Beurteilung mit dem steuerlichen Berater abzustimmen, da die Anwendung des richtigen Steuersatzes von der genauen Vertragsregelung abhängt.

So stellen beispielsweise Abonnements oder Wartungsvertragsrechnungen, die als Jahresvertrag im Voraus bezahlt werden, umsatzsteuerlich eine einheitliche Leistung dar, die am Ende des Leistungszeitraums als ausgeführt gilt. So würde bei einem Wartungsvertrag, der bspw. am 01.09.2019 beginnt und am 31.08.2020 (also innerhalb des Zeitraums der Steuersenkung) endet, nachträglich 16% anzuwenden sein. Besonders zu prüfen ist hierbei, ob neben der Berichtigung der Mehrwertsteuer eine Anpassung des Abrechnungsdokuments zu erfolgen hat. Diese Frage hat zivilrechtliche Bedeutung, ergibt sich aber nicht zwingend aus den Vorgaben das Umsatzsteuerrechts.

Wird eine Dauerleistung nicht insgesamt für den vereinbarten Leistungszeitraum, sondern für kürzere Zeitabschnitte (z. B. Vierteljahr, Kalendermonat) abgerechnet, liegen insoweit Teilleistungen im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 3 UStG vor. Dies gilt ebenso für unbefristete Dauerleistungen, soweit diese für bestimmte Zeitabschnitte abgerechnet werden.

Ein Beispiel hierfür wären Wartungsvertragsrechnungen, die zwar in Form eines Jahresvertrages abgeschlossen wurden, aber bspw. monatliche Entgeltvereinbarungen enthalten.

Soweit Teilleistungen erbracht werden, entsteht die Umsatzsteuer für die Teilleistungen, die bis zum 30.06.2020 erbracht wurden noch mit den bisherigen Steuersätzen 19% bzw. 7%. Die Teilleistungen, die in der zweiten Jahreshälfte erbracht werden, unterliegen den Steuersätzen 16% bzw. 5%. Ab dem 01.01.2021 gelten voraussichtlich wieder die Steuersätze 19% bzw. 7%.
 
Hallo Herr Schwitzgebel,

Danke für das Feedback.

So stellen beispielsweise Abonnements oder Wartungsvertragsrechnungen, die als Jahresvertrag im Voraus bezahlt werden, umsatzsteuerlich eine einheitliche Leistung dar, die am Ende des Leistungszeitraums als ausgeführt gilt. So würde bei einem Wartungsvertrag, der bspw. am 01.09.2019 beginnt und am 31.08.2020 (also innerhalb des Zeitraums der Steuersenkung) endet, nachträglich 16% anzuwenden sein. Besonders zu prüfen ist hierbei, ob neben der Berichtigung der Mehrwertsteuer eine Anpassung des Abrechnungsdokuments zu erfolgen hat. Diese Frage hat zivilrechtliche Bedeutung, ergibt sich aber nicht zwingend aus den Vorgaben das Umsatzsteuerrechts.

Genau so sieht es unser Steuerberater auch.
Aber meine Frage bezog sich auf die Umsetzung innerhalb der Sage 100.
Wir können ja nicht "manuell" ohne Assistenten o.ä. nachträglich alle periodischen Abrechnungen "anfassen".
Ich denke hier müsste es eine Logik seitens Sage geben welche dies im nachhinein "berichtigt" und die Dokumente und Buchungen erzeugt.
Dies gilt natürlich nur wenn die Abrechnung bereits erfolgt ist.

Zudem müssten neu zu erzeugende Rechnungen entweder mit beiden Steuercodes anteilig ausgestellt werden oder auch diese im Nachgang nachberechnet werden wenn die Abrechnung mit 16% ausgestellt wurde. (z.B. Abrechnung vom September 2020)
 
wenn ich Florians Ausführung richtig verstehe "So stellen beispielsweise Abonnements oder Wartungsvertragsrechnungen, die als Jahresvertrag im Voraus bezahlt werden, umsatzsteuerlich eine einheitliche Leistung dar, die am Ende des Leistungszeitraums als ausgeführt gilt. So würde bei einem Wartungsvertrag, der bspw. am 01.09.2019 beginnt und am 31.08.2020 (also innerhalb des Zeitraums der Steuersenkung) endet, nachträglich 16% anzuwenden sein." - dann würde es doch reichen das Lieferdatum in der Abrechnung auf den "letzten" Tag zu setzen - oder?
 
Hallo,
unser Fachhändler hat außer einem allgemeinen schreiben sich zu diesem Thema bisher nicht weiter geäußert und wenn man anruft, dann wird man vertröstet, dass noch keine weiteren Infos da seien.

Da die Zeit aber drängt, habe ich in unserer Testdatenbank den Fall mal nachgestellt. Leider funktioniert die Umstellung nicht. Ich habem wie in dem Leitfaden von Sage beschrieben, neue Steuersätze erstellt mit den vorgeschlagenen Einstellungen.

sage1.PNG
sage 2.PNG

Dann habe die neuen Steuercodes in den Steuerklassen verknüpft.
sage 3.PNG

Für meinen Verständnis sollten damit alle Einstellungen für die WaWi erledigt sein. Leider ziehen sich die Produkte beim erstellen eines Auftrages immer noch den alten Steuercode,obwohl das Gültigkeitsdatum für den neuen Steuercode in der Vergangenheit liegt. Gibt es da noch irgendwo was zu berücksichtigen?
 
Hallo sgs,
ich hatte es auf einer Maschine, da wurden die Änderungen erst nach Neustart des Application-Server Dienstes gezogen.

Viele Grüße
 
wenn ich Florians Ausführung richtig verstehe "So stellen beispielsweise Abonnements oder Wartungsvertragsrechnungen, die als Jahresvertrag im Voraus bezahlt werden, umsatzsteuerlich eine einheitliche Leistung dar, die am Ende des Leistungszeitraums als ausgeführt gilt. So würde bei einem Wartungsvertrag, der bspw. am 01.09.2019 beginnt und am 31.08.2020 (also innerhalb des Zeitraums der Steuersenkung) endet, nachträglich 16% anzuwenden sein." - dann würde es doch reichen das Lieferdatum in der Abrechnung auf den "letzten" Tag zu setzen - oder?

Die Abrechnungen sind ja schon erstellt und es wird automatisch immer der Zeitraum eingetragen. (Text Bsp. 01.08.2019 - 31.07.2020) und als Termin wird immer das Anfangsdatum genommen. (01.08.2019)
 
Hallo sgs,
ich hatte es auf einer Maschine, da wurden die Änderungen erst nach Neustart des Application-Server Dienstes gezogen.

Viele Grüße

Danke, das werde ich heute Nachmittag mal testen.

Du hast beim Screenshot für beide Steuercodes gültig ab 01.01.2020 und nicht gültig ab 01.07.2020 eingetragen.

Das ist richtig, das ist ja nur zum testen, ob die Änderung greift, da aktuell noch nicht der 01.07.2020 oder später ist.
 
warum ist es denn an dieser Stelle erforderlich einen zweiten Zeitraum zu definieren:

upload_2020-6-22_13-17-21.png

wenn doch schon im 401 selber der Zeitraum eingestellt ist:

upload_2020-6-22_13-18-6.png

Ist das nicht doppelt gemoppelt ?
 
also wir haben jetzt mittlerweile deutlich über 50 Kunden umgestellt und knapp 100 Kunden in Webinaren gehabt ;-)
 
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