XRechnung und schuldbefreiende Zahlung an Factoring Firma

planB

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Moin,

wir haben einen Kunden, der seine Forderungen an eine Factoring Firma abgetreten hat. Die Kunde können also nur schuldbefreiend an die Factoring zahlen. Ich kann zwar problemlos eine zweite Hausbank anlegen und die im Kundenstamm für die Zahlung hinterlegen, aber sage gibt in diesem Abschnitt:

XML:
      <ram:SpecifiedTradeSettlementPaymentMeans>
        <ram:TypeCode>58</ram:TypeCode>
        <ram:Information>SEPA Überweisung </ram:Information>
        <ram:PayeePartyCreditorFinancialAccount>
          <ram:IBANID>DE99999999999999999999</ram:IBANID>
          <ram:AccountName>Name des Mandanten</ram:AccountName>
        </ram:PayeePartyCreditorFinancialAccount>
        <ram:PayeeSpecifiedCreditorFinancialInstitution>
          <ram:BICID>SPKHDE2HXXX</ram:BICID>
        </ram:PayeeSpecifiedCreditorFinancialInstitution>
      </ram:SpecifiedTradeSettlementPaymentMeans>

Unter dem AccountName immer den Mandantennamen aus. Der Endkunde bemängelt aber, das der Zahlungsempfänger ja die Factoring sein müsste.
Kann man da jetzt schon was tun, oder müssen wir hoffen das sage das irgendwann mal optimiert. Ist ja nicht soooo ungewöhnlich heutzutage seine Forderungen abzutreten.

liebe Grüße aus Hannover
 
Soweit mir bekannt, ist der Zahlungsempfänger auch bei einem Factoring doch weiterhin die Firma und nicht die Bank.

Wenn ich an eine Firma zahle, die Factoring macht / machen muss, dann trage ich als Empfänger im "Überweisungsbeleg" ja auch die Firma ein und nutzte nur eine abweichende Bankverbindung.

Was in der XLM steht, wäre für mich richtig.
 
Ich habe das noch mal recherchiert bekomme als Info von allen Stellen:
Beim Factoring wird die Rolle des Zahlungsempfängers vom ursprünglichen Unternehmen auf den Factoring-Anbieter (den Factor) übertragen. Das bedeutet, dass der Kunde (Debitor) nicht mehr an das verkaufende Unternehmen, sondern direkt an den Factor zahlt. Der Factor wird somit zum neuen Gläubiger der Forderung

Ich habe auch Webseiten von anderen ERP Systemen gefunden, die speziell für diesen Fall eine Logik eingebaut haben und den Zahlungsempfänger in der XRechnung gegen den Factor tauschen.

Das in der Realität viele als Zahlungsempfänger weiterhin den Lieferanten angegeben haben mit der Bankverbindung des Factor, zeigt für mich nur, das die Banken das nicht prüfen, und es einfach funktioniert. Richtig wird es dadurch nicht.

Ich werde das mal ins sage Voice eintragen und schauen was passiert.
 
Nun ja, ab Oktober diesen Jahres muss dann sage eh reagieren weil:
Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abgleichen, um die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen. Dieses Verfahren ist als "Verification of Payee" (VoP) bekannt. Es ist wichtig, dass sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen ihre Stammdaten frühzeitig anpassen
 
ChatGPT sagt:

wenn ich Factoring mache, was muss dann in meiner E-Rechnung als Bankverbindung eingetragen sein? Mein Name und die Bankverbindung der Factoring Bank oder der Name der Factoring-Bank?

ChatGPT:​

Wenn du Factoring nutzt, also deine Forderungen an eine Factoring-Gesellschaft abtrittst, muss in der E-Rechnung (z. B. im XRechnungs- oder ZUGFeRD-Format) folgendes berücksichtigt werden:

1. Angabe der Bankverbindung:

In der E-Rechnung muss die Bankverbindung der Factoring-Bank angegeben werden, nicht deine eigene.

2. Kontoinhaber/Name zum Konto:

Variante A:​

Wenn du der offizielle Rechnungsaussteller bleibst, gibst du in der E-Rechnung weiterhin deinen Namen bzw. Firmennamen an,
aber mit der Bankverbindung der Factoring-Bank.

Variante B:​

Wenn das Factoring-Unternehmen auch formal der Forderungsinhaber ist, kann es notwendig sein, dass dessen Name als Zahlungsempfänger (z. B. im Feld "AccountHolder") eingetragen wird.
Das hängt vom Vertragsmodell und vom verwendeten Rechnungsstandard ab.

3. Hinweistext zur Abtretung (Abtretungsvermerk):

Auch wenn es technisch nicht immer zwingend ist, solltest du in der Rechnung im Freitext oder in einem entsprechenden Feld folgenden Hinweis aufnehmen:
„Die Forderung aus dieser Rechnung wurde an die [Name der Factoring-Bank] abgetreten. Zahlungen bitte ausschließlich an das folgende Konto leisten: [IBAN + BIC der Factoring-Bank].“

Kurzfassung:

  • IBAN/BIC: von der Factoring-Bank
  • Zahlungsempfänger (AccountHolder): je nach Modell dein Firmenname oder der Name der Factoring-Bank
  • Abtretungsvermerk: als Freitext unbedingt ergänzen

Wenn du mir sagst, welches Format du nutzt (z. B. XRechnung, ZUGFeRD 2.1 etc.) und welches Factoring-Modell (echtes vs. unechtes Factoring), kann ich dir eine präzise Formulierung oder Struktur nennen.

Du:​

ab 9. Oktober wird aber geprüft ob die IBAN und der Kontoinhaber übereinstimmen. das wäre dann aber ein Problem odeR?

ChatGPT:​

Ja, ab dem 9. Oktober 2025 wird das tatsächlich ein Problem, wenn du Factoring nutzt und dein Name als Zahlungsempfänger auf der Rechnung steht, aber die IBAN zur Factoring-Bank gehört.

Hintergrund zur Prüfung:​

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt die neue Regelung zur IBAN-Name-Prüfung bei Überweisungen in Kraft (EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD3/Vorschlag zur IBAN-Name-Verifikation). Dann müssen Banken prüfen, ob der Kontoinhaber-Name zur angegebenen IBAN passt.
Wenn z. B. auf der Rechnung steht:
  • Zahlung an: Max Mustermann GmbH
  • IBAN: DE12 3456 7890 1234 5678 90 (gehört aber zur XYZ Factoring GmbH)
dann wird der Kunde bei der Überweisung eine Warnung erhalten, etwa:
„Der Kontoinhaber stimmt nicht mit dem eingegebenen Namen überein.“
Das führt zu Verunsicherung beim Kunden und möglicherweise zu Zahlungsverzögerungen oder sogar Nicht-Zahlung.

✅ Was du tun kannst:​

1. Den tatsächlichen Kontoinhaber korrekt in der Rechnung angeben

→ Trage den Namen der Factoring-Bank oder des Factoring-Dienstleisters als Zahlungsempfänger ein (z. B. bei AccountHolder oder im Freitext)

2. Deutlicher Abtretungsvermerk auf der Rechnung

Beispieltext:
Hinweis zur Zahlungsabwicklung:
Die Forderung aus dieser Rechnung wurde im Rahmen eines Factoringvertrags an die XYZ Factoring GmbH abgetreten.
Bitte leisten Sie Zahlungen ausschließlich auf das nachfolgende Konto, das auf den Namen XYZ Factoring GmbH lautet:
IBAN: DE…
Nur so kann Ihre Zahlung korrekt zugeordnet werden.

3. Rücksprache mit deinem Factoring-Anbieter

→ Viele Factoring-Anbieter bereiten sich aktiv auf diese Umstellung vor.
Frage konkret:
  • Ob du ihren Namen als Kontoinhaber nennen musst
  • Ob sie dir ein spezielles Rechnungs-Template geben
  • Ob du bei ZUGFeRD/XRechnung bestimmte Felder anders befüllen musst

Fazit:​

Ja, es wird ein Problem, wenn der Zahlungsempfänger nicht mit dem IBAN-Inhaber übereinstimmt.
Die Lösung ist, dass du nicht deinen Namen, sondern den korrekten Kontoinhaber der IBAN (meist die Factoring-Gesellschaft) angibst – sowohl in der Rechnung als auch in strukturierten Datenfeldern der E-Rechnung.
Möchtest du ein Beispiel für eine konforme Rechnung oder XRechnung mit Factoring-Angabe?
 
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