Abbildung von Rabatt bei Zentralregulierung/Weiterleitung der RE

Julio

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,

folgendes Szenario:

- Eine Zentralregulierung ist stets als Rechnungsempfänger hinterlegt.
- Der tatsächliche Auftraggeber bzw. die Lieferadresse ist ein Kunde, bei dem ein Rabatt im Kontokorrent hinterlegt ist.
- Dieser Rabatt stellt die Vergütung für die Zentralregulierung dar.

Ablauf:
- Die Rechnung wird an die Zentralregulierung gestellt.
- Die Zentralregulierung berechnet gegenüber ihrem Kunden weiter und möchte dazu die Originalrechnung als Anlage verwenden, damit die einzelnen Positionen nachvollziehbar sind. (Denn aktuell, tippen die dortigen Mitarbeiter die einzelnen Positionen manuell in einen neuen Beleg ab.)

Problemstellung:
- In der Originalrechnung ist der Rabatt ausgewiesen.
- Dieser Rabatt darf für den Endkunden nicht sichtbar sein, da er der Zentralregulierung zusteht.
- Zusätzlich existieren unterschiedliche Rabattsätze je Auftraggeber, was die Handhabung weiter erschwert.

Was nicht möglich wäre um eine Lösung zu finden:
- Verzicht auf den Rabatt in der Rechnung und spätere Abwicklung über Gutschriften. Führt zu erheblichem Mehraufwand und Problemen bei Provisionsabrechnungen mit den Mitarbeitern.
- Abbildung über Skonto: fachlich unpassend und problematisch für Auswertungen. Es würde Skonto zwischen 7% bis 14%. Geht auch nicht, da dort die Zahlungskonditonen des Rechnungsempfängers gezogen werden. Es sind aber unterschiedliche Rabattsätze je Auftraggeber.

Es wird eine Lösung gesucht, bei der der Rabatt am Auftraggeber gepflegt werden kann, aber dann irgendwie nicht auf der Rechnung auftaucht.

Stand jemand schon mal vor ähnlicher Thematik und hat eine Idee? Weitere Belegart die mitgesendet wird ohne Rabatt?

E-Rechnung anfangen, sodass sich beim Zentralregulierer nur die Daten gesaugt werden müssen?

Danke für's lesen und die kommende Hilfe.
 
Hallo Julio,

ich fürchte hier gibt es keine fertige Lösung.

Hast du schonmal deinen betreuenden Partner angesprochen, dass der das für euch anpasst? Aus meiner Sicht ist das problemlos machbar.

Grüße
 
Zusammengefasst benötigt ihr eine Rechnung mit und eine ohne Rabatt.
Die mit Rabatt ist die offizielle Rechnung, die ohne Rabatt wird an den Kunden gesandt?
Also soll zu jeder echten Rechnung "nur" eine "Rohrechnung" erstellt werden?
Machbar
 
ich würde aber auch zur Abstimmung mit dem Steuerberater raten. Es gibt dann ja eine Rechnung auf der wahrscheinlich eine falsche Steuer ausgewiesen ist, etc
 
ich sehe hier zwei Möglichkeiten:

1) der einfachste Weg wäre über den Druckprozess die Rechnung regulär an den Zentralregulierer "auszudrucken" und zusätzlich als separate PDF-Datei eine, nennen wir mal den Ausdruck "Anlagebeleg", ohne Rabatte als Grundlage für die Weiterberechnung seitens des Zentralregulierers an den Endkunden. Diesen "Anlagebeleg" kann der Zentralregulierer seiner vereinfachten Rechnung an den Endkunden für die Detailinformationen beilgegen. Man sollten den zusätzlichen Ausdruck grundsätzlich nicht als Rechnung oder ähnlich deklarieren, damit der Ausdruck keinerlei Bezug zu der kaufmännischen Rechnung hat. Das kann der Fachhandelspartner im Belegdruck konfigurieren und sich beispielhaft an Sofortrechnung orientieren, bei der der Lieferschein als PDF und die Rechnung als PDF rauskommen.

2) eine klassische E-Rechnung zu versenden, die der Zentralregulierer importieren kann und weiterverarbeiten kann - das muss im ERP System des Zentralregulierers prozesstechnisch erfolgen. Wenn der Zentralregulierer die E-Rechnung nicht importieren kann und anschließend eine Weiterberechnung in seinem ERP-System nicht anstoßen kann, bitte um die Adresse ;) dann helfen wir eventuell dem Zentralregulierer die Sage100 einzuführen und die Prozesse zu optimieren :cool:

Beste Grüße
Sergej Müller
 
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