Zahlungsverkehr wiederholen wegen falschem Jahr

edv-nagel

edv-beratung olaf nagel
Teammitglied
Hallo,
wie müsste man vorgehen , wenn der Zahlungsverkehr zwar korrekt ausgeführt wurde, aber im falschen Jahr. Konkret war es so, dass der ZVK per 01/26 ausgeführt wurde, aber im Jahr 2025 (statt in 2026). Ist der Zahlungslauf in 2026 nur zu wiederholen?
 
Offene Posten sind vom Geschäftsjahr unabhängig. Es ist also dem OP egal, ob Sie die Buchung in 2025 oder 2026 ausführen.
Allerdings stimmt dann ja der Saldo des Bankkontos zum Stichtag nicht.
Also kann man entweder die Buchungen / die Buchungssitzung in die richtige Periode verschieben.
Oder aber, man muss die Buchungssitzung, mit der der ZVK gebucht wurde löschen, den ZVK neu erstellen und dann in der richtigen Periode die Buchungsdaten übergeben. Die Zahlungsdatei, die beim Zahllauf entsteht wird dann einfach nicht an die Bank übergeben.
 
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