Offene Vorgänge automatisch schliessen

peters.hubert

Neues Mitglied
Hallo,

wir haben eine Reihe offener Vorgänge, deren Belege zeigen, dass der Vorgang bereits abgeschlossen ist.
Gibt es eine Möglichkeit diese Vorgänge automatisch zu schliessen?

Vielen Dank im Voraus
H. Peters
 
Hallo,

wenn die Positionen wirklich alle erledigt bzw. überliefert (je nach Einstellung in den Grundlagen) sind, ist das Vorgang automatisch "erfüllt" und wird geschlossen.

Am Einfachsten mal in die Vorgangsauskunft schauen.
Im Register "Vorgangspositionen" sieht man die Gleichgewichtsstatistik.
Dabei Permanant-Filter (rechts) beachten - ggf. werden nur die noch offnen Positionen angezeigt.

In diesem Beispiel ist der Vorgang noch offen, weil die letzte Positionen nicht vollständig ist.

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VG
K.Möser
 
Siehe dazu auch Customer Voice Eintrag.
Hier ist eine weitere Möglichkeit wie "offene" Vorgänge entstehen können welche über die Gleichgewichtsstatistik nicht beendet werden.

https://sagede.uservoice.com/forums...lter-vorgang-nachträgliche-gleichgewichtsstat

Ja weil da der Anwender auch versucht das Programm zu missbrauchen. Weitere Artikel etc. sind eben ein neuer Auftrag und somit auch eine neue Rechnung und Lieferschein. Auftragsbestätigungen sind Verträge zwischen zwei Partnern und die können nun nicht einfach mal einseitig verändert werden nur weil einfach einer es etwas bequemer möchte. Von einem Vertrag kann ich doch auch nicht die Seiten wegschmeißen, die mir nicht passen und danach einfach etwas hinzufügen was mir gerade in den Kram passt. Ich finde es richtig und gut, dass solch eine Vorgehensweise von der aktuellen Sage 100 unterbunden werden. Und das was der Ulf da im UserVoice schreibt ist doch Hanebüchen, das hat dort mit einer ordentlichen Betriebsführung nichts mehr zu tun.

Gruß
 
@mandreck
Normalerweise sehe ich die meisten Punkte wie du.

aber im CV ist ein normaler „Vorgang“ welcher in der Praxis bei Kundenfreundlichen Unternehmen „Alltag“ sein sollten.
Kunde vorab Ware als „Ersatz“ liefern (Überlieferung) und bei Rücklieferschein (Gleichgewicht).
Sollte der Kunde die Ware nicht zurück senden so kann natürlich der „Vertrag“ bzw. die Überlieferung nachberechnet werden.
Kunde kommt ja hier seinen Pflichten nicht nach.

Es geht nicht um zusätzliche Artikel sondern gelieferte Artikel welche reklamiert werden.
Somit gehört das ganz klar auch zu dem Vorgang.
 
@Manuel Goldschmidt und was spricht dagegen für die Vorablieferung einfach nur einen Lieferschein ohne Auftragsbezug zu erstellen und bei Rücksendung diesen aufzulösen, bzw. bei Einbehalt der Ware durch den Kunden den Lieferschein in eine neue Rechnung fortzuführen?

Gruß
 
Der Bezug zum eigentlichen Auftrag „Vorgang“ geht verloren.
Auch sollte der Rücklieferschein sollte ja schon zum „Vorgang“ gehören (Serien-Nr.).
 
Ein Vorabaustausch für eine Reklamation, ist an sich ein neuer Vorgang. Bei erstellen eines neuen Lieferscheines wir die neue Serialnummer ja erneut abgefragt. Und es ist ja auch noch aus weiteren Gründen ein neuer Vorgang. Die Garantie / Gewährleistungszeit ändert sich durch den Austausch.

Beispiel: Kunde hat ein Set erworben. Bestandteil dieses Sets sind drei Positionen. Eine Position muss nach xxx Monaten ausgetauscht werden weil defekt etc. Die Garantie Zeit des Sets verändert sich nicht beginnt weiterhin mit der Rechnungsstellung / Lieferung an den Kunden. Der Austausch der einen Position nach xxx Monaten schafft für diese Position aber ein neues Vertragsverhältnis, weil der Kunde auch für die einzelne Position einen Garantie und Gewährleistungsanspruch erwirbt ab Zustellung des Austausches an den Kunden. Da der Austausch Artikel Bestandteil eines Set ist und der Kunde diesen eventuell ja gar nicht einzeln erwerben kann, sondern nur im Set, geht doch die Zuordnung nicht verloren weil die zugeordnete Lager- zu bzw. Abbuchung den Zusammenhang wieder herstellt.

Gruß
 
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