ELStAM-Korrektur

SonjaPTV

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Hallo zusammen,
ich habe öfters mal rückwirkende Korrekturen von Haupt- auf Nebenarbeitgeber. Leider macht Sage oft adhoc keine "Ummeldung". Muss ich erst Ausschluss erfassen, in den entsprechenden Monat zurück und dann versenden und somit abmelden und dann neu anmelden oder müsste das auch direkt durch die Änderung von den beiden Begebenheiten gehen?

Gruß
Sonja
 
Hi Sonja so wie Du schreibst sind die Korrekturen ja schon der Auslöser der Elstamrückmeldungen. Du bekommst vom FA zurückgemeldet ob Haupt oder Nebenbeschäftigung bzw. gibst diese Angaben bei der Neueinstellung eines Arbeitnehmers an. Was das Finanzamt dann zurück meldet,ist erst einmal "Gesetz". Warum soll jetzt auf Ausschluss gestellt werden? Es sollte geklärt werden warum diese Meldungen vom Finanzamt so ankommen.
Ehe auf Ausschluss oder sonst was hin und her geändert wird, bitte wirklich erst mal abklären, danach kann man wirklich nochmals schauen bzw. irgendwelche Dinge " beeinflussen".
LG Kerstin
 
Hallo Kerstin,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. das FA hat mir schon rückgemeldet, was ich angefordert habe. Nur ist es so, dass ich leider öfters den Fall habe, dass sich die Aushilfen vertun und wir doch nicht, wie angegeben, Nebenarbeitgeber sind bzw. sie versehentlich Hauptarbeitgeber angeben, obwohl wir Nebenarbeitgeber sind und dann der Aufschrei kommt, weil der Hauptarbeitgeber dann 6 zurückgeneldet bekommt. Ich möchte praktisch zum Beginn der Beschäftigung eine Ummeldung machen (rückwirkend).

LG Sonja
 
Hi Sonja...dann empfehle ich Dir mit Beginn der Tätigkeit den Ausschluss zu setzen, über die Gültigkeit rechts im AN- Stamm und dann ab der aktuellen Gültigkeit das richtige steuerrelevante Merkmal zu setzen.
LG
 
Hallo Kerstin,

so irgendwie habe ich es dann auch getan... Bei der einen ging es so, indem ich nur die Steuerklasse und das Merkmal geändert hatte, bei zwei anderen über Umwege... Seltsam, aber es hat funktioniert :).

Liebe Grüße
Sonja
 
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