BR-CO-09] – Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31), die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers (BT-48) müssen ein Präfix gemäß ISO-Code ISO 3166-1 Alpha-2 haben, anhand dessen das Ausstellungsland identifiziert werden kann. Dennoch darf Griechenland das Präfix „EL“ verwenden.
Sorry, kenne mich mit der Software nicht aus, aber ich würde gerne einen Freund helfen der HWP im Einsatz hat und eine Ablehnung seiner E-Rechnung auf Basis der oben genannten Fehlermeldungen erhält. Jemand da Erfahrungen?
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