Rücklieferschein und dann?

R.Temme

Mitglied

Problem:​

  1. Kunde Bestellt
  2. AB ... LS
  3. Kunde Sendet Gerät zurück, weil falsch bestellt
  4. Rücklieferschein
und dann?

Details:​

Wir erstatten nicht die Versandkosten und erheben eine Gebühr für Prüfung (Es handelt sich unter anderem um Zertifiziertes Sicherheitsequipment) wenn das Gerät nicht OVP zurück kommt, weil wir nicht sagen können was damit passiert ist und es so nicht an den nächsten Kunden rausgeben können/dürfen.

Gutschrift mag unsere Buchhaltung nicht, das hieße seit 01.07.2013 “Rechnungskorrekturen”, “Stornorechnungen” oder “Korrekturrechnungen”

Frage:​

  1. Muss ich nun die Rechnung vollständig stornieren und über die Versandkosten und die Prüfung eine neu Rechnung schreiben?
  2. Kann ich einfach Teilstorno (Stornorechnung oder Gutschrift mit negativen Warenwerten) mit negativem Zuschlag für Prüfung verwenden?
  3. Und was mache ich wenn der Kunde bereits bezahlt hat?
 
Hallo R. Temme,
am einfachsten ist es wohl, die Rechnung komplett zu stornieren und dem Kunden eine neue Rechnung über die Versandkosten und die Prüfungsgebühr zu schicken. Sollte der Kunde bereits bezahlt haben, erstattet Ihre Buchhaltung die Differenz zurück bzw. Sie fragen beim Kunden an, ob dieser als Guthaben stehen bleiben kann. Im Übrigen kann die Belegart Gutschrift auch in Rechnungskorrektur umbenannt werden, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Vielleicht kann das einer der Kollegen bestätigen.

Gruß
Roland
 
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