Digitalisierungspflicht 2027: Ist Ihre Personalakte schon bereit?
Der Stichtag rückt näher: Ab dem 01.01.2027 dürfen bestimmte Entgeltunterlagen nicht mehr ausschließlich in Papierform geführt werden.
In unserem kostenlosen Webinar erfahren Sie in nur 45 Minuten, was jetzt wichtig ist, welche Unterlagen betroffen sind und wie Sie Ihre HR-Prozesse rechtssicher auf die digitale Zukunft vorbereiten.
20.08.2026
10:00 Uhr
Online & kostenfrei
Dauer: 45 Minuten
Thema: Digitalisierungspflicht für Entgeltunterlagen – jetzt auf den Stichtag 01.01.2027 vorbereiten
Seit dem 01.01.2022 besteht bereits die Verpflichtung zur elektronischen Führung bestimmter Entgeltunterlagen. Viele Unternehmen nutzen aktuell noch eine Übergangsregelung – doch diese endet bald.
Ab dem 01.01.2027 ist die Papierform rechtlich nicht mehr zulässig (§ 8 Abs. 3 BVV).
Nutzen Sie die verbleibende Zeit und bringen Sie Ihre Personalprozesse jetzt rechtssicher auf den neuesten Stand.
Das erwartet Sie im Webinar
Ende der Übergangsfrist
Welche Dokumente betroffen sind und warum Papierunterlagen künftig unzulässig sind (z. B. Arbeitsverträge, SV-Meldungen).
Rechtliche Grundlagen & aktuelles BAG-Urteil
Einordnung der aktuellen Rechtsprechung (u. a. Urteil vom 28.01.2025 zur digitalen Gehaltsabrechnung).
Umgang mit Papierdokumenten
So gelingt die rechtssichere Digitalisierung inklusive der Anforderungen an Lesbarkeit und Verfügbarkeit (§ 9 Abs. 5 BVV).
Archivierung
Was Sie bei der Aufbewahrung von Originaldokumenten beachten müssen.
Ihre Vorteile
Maximale Rechtssicherheit für Ihre HR-Prozesse
Praxisnahe Einblicke zur Optimierung Ihrer Personalakten
Konkrete Umsetzungstipps, die Ihnen Zeit und Aufwand sparen
Effizienzsteigerung durch digitale Prozesse und reduzierte Kosten
Sichern Sie sich jetzt kostenlos Ihren Platz und stellen Sie sicher, dass Ihre HR-Prozesse zum Stichtag vorbereitet sind.
↪ Jetzt kostenlos anmelden und vorbereitet sein
https://lnkd.in/es9E7x6G
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Desk Software & Consulting GmbH

Der Stichtag rückt näher: Ab dem 01.01.2027 dürfen bestimmte Entgeltunterlagen nicht mehr ausschließlich in Papierform geführt werden.
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Seit dem 01.01.2022 besteht bereits die Verpflichtung zur elektronischen Führung bestimmter Entgeltunterlagen. Viele Unternehmen nutzen aktuell noch eine Übergangsregelung – doch diese endet bald.
Ab dem 01.01.2027 ist die Papierform rechtlich nicht mehr zulässig (§ 8 Abs. 3 BVV).
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Welche Dokumente betroffen sind und warum Papierunterlagen künftig unzulässig sind (z. B. Arbeitsverträge, SV-Meldungen).
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So gelingt die rechtssichere Digitalisierung inklusive der Anforderungen an Lesbarkeit und Verfügbarkeit (§ 9 Abs. 5 BVV).
Was Sie bei der Aufbewahrung von Originaldokumenten beachten müssen.
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