§13b UStG - Bezogene Leistung aus dem Ausland

Silberbaer

Neues Mitglied
Hallo,

ich habe bei uns im Unternehmen leider ein kleines Problem.

Wir haben eine Dienstleistung aus Österreich bezogen die nach §13b (Reverse Charge Verfahren) abgerechnet wurde. Problematisch dabei ist, dass dies die erste Rechnung nach 13b überhaupt im Unternehmen ist und es auch keine entsprechenden Schlüsselungen gibt.

Hat jemand vielleicht eine Anleitung oder ein Link wie ich die nötigen Einstellungen vornehme?

Mein erster Versuch bestand bisher darin, das ich ein neues Kostenkonto erstellt habe und dieses mit einer neuen UStVA Kennziffer belegt habe, was allerdings zu keinem Erfolg führte.

Lieben Gruß und vielen Dank schon einmal.
 
Hallo,

ich habe bei uns im Unternehmen leider ein kleines Problem.

Wir haben eine Dienstleistung aus Österreich bezogen die nach §13b (Reverse Charge Verfahren) abgerechnet wurde. Problematisch dabei ist, dass dies die erste Rechnung nach 13b überhaupt im Unternehmen ist und es auch keine entsprechenden Schlüsselungen gibt.

Hat jemand vielleicht eine Anleitung oder ein Link wie ich die nötigen Einstellungen vornehme?

Voraussetzungen bei Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG)

Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gem. § 13b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG für Werklieferungen und sonstige Leistungen, die ein im Ausland ansässiger Unternehmer an ihn erbringt.

Das heißt für Euch, die USt. von 19% ist vom Leistungsempfänger (Euch) zu leisten. Bei richtigen Einstellungen im Rechnungswesen in der Sage 100, sollten die Beträge auch automatisch richtig verbucht werden. Kostenstellen haben damit nichts zu tun, wenden Sie sich bitte an ihren Betreuer oder Sage direkt, wenn dass ein Fehler in der BuHa der Sage 100 ist. GODB geprüftes Programm. ;-)
Mindestens 3 unabhängige Wirtschaftsprüfer prüfen die Richtigkeit der Buchhaltung, Automatik Buchungen etc. wenn das mal geprüft wurde. Man muss bei Sage öfter den Nachweis bringen wo das steht, weil sie manches nicht lesen oder prinzipiell erst einmal in Frage stellen. :)

Weitere Anmerkung:
Leistungsempfänger i.S.d. § 13b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG sind Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Privatpersonen fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 13b UStG. Der Wechsel der Steuerschuldnerschaft tritt unabhängig davon ein, ob die Leistung für den unternehmerischen oder nichtunternehmerischen Bereich bezogen wird.
 
Danke, aber das ganze Rechtliche ist mir bewusst und vorab auch geprüft worden.

Es geht auch nicht um Kostenstellen sondern um die Kostenkonten. Wir haben aktuell keine vernünftige Schlüsselung eines Kontos. Mit andren Worten: Rechtlich ist alles gut und muss nun in die Praxis umgesetzt werden oder anders gesagt was eingestellt werden muss fehlt mir.
 
Verstehe Deine Ausführungen nicht ganz. Ein Kostenkonto (gehört in der Regel auch zu einer Kostenstelle) hat ordinär erst einmal nichts mit der Ordnungsgemäßen Buchführung zu tun. Du kannst jedem Buchhaltungskonto (Aufwand sowie Ertrag) einem Kostenkonto zuordnen. Dazu musst Du aber erst einmal unter den Kostenstellen auch Kostenkonten anlegen, damit Du diese auch zu weißen kannst.

Auszug aus der Sage Hilfe:
In der Buchungserfassung können Kostenkonten sowohl manuell bebucht werden als auch automatisch (aufgrund der den Sachkonten in <Sachkontenstamm/Register „Kostenrechnung“> zugeordneten Kostenkonten).

Im Normalfall wählt man die automatische Zuweisung um weiteren Buchungsaufwand zu vermeiden. Bei richtiger Zuordnung sollte einer Kostenstellenrechnung nichts im Wege stehen. Die Kostenbuchungen sind unerheblich für die Buchhaltung und dienen nur den internen Auswertungen nach Kostenstellen / Kostenträger. Verursacherprinzip.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, dann versuche ich es mal zu erklären.

Normalerweise hat man bei einem Konto eine UStVA Kennziffer definiert. In dieser steht wo der Umsatz entsprechend in der Umsatzsteuervoranmeldung gemeldeldet wird. Wenn mich nicht alles täuscht müsste in der Kennziffer 84 der Umsatz auftauchen, aber diese Kennziffer existiert bei uns gar nicht.

Es geht mir ja genau um diese automatische Zuweisung.
 
@mandreck : Er redet doch auch - wenn ich das richtig gelsen habe - überhaupt nicht von Kostenrechnung.
Er meint doch nur ein Konto im 4er Bereich - eben ein Kostenkonto.

@Silberbaer : Gebraucht wird der Steuercode, der bei der Buchung und am besten schon dem Konto, zugeordnet ist.
Diese Anlage+Zuordnung ist aber nicht mit 3 Sätzen erklärt und sollte von ein Business-Partner unterstützt werden.
Bei uns machen das die Fibu-Spezialisten - bestimmt hat das ihr Business-Partner doch auch.
 
@KMoeser, in einer Buchhaltung, gibt es normalerweise keine Kostenkonten, auch wenn das für OL und Cl Benutzer seit Jahren ein so eingeführter Begriff sei mag. Jeder Buchhalter etc. lernt in seiner Ausbildung, das es Aufwandskonten sind. Deswegen auch meine Bemerkung, Aufwand und Ertrag, Kosten und Erlöse gibt es nun mal nur in einer Kostenrechnung. Oder in ganz alten Buchhaltungen mit EUR und am besten noch T-Konten oder amerikanischem Journal.
Aber kann jeder glauben was er will laut @breithecker . :)

SAP, Navision, Sage 50 und auch andere Progs von Sage verenden ja auch die richtigen Begriffe und verbreiten keinen Uns...
 
Zuletzt bearbeitet:
@Silberbaer, hier gilt auch noch folgendes.
Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG kann der Leistungsempfänger die von ihm nach § 13b Abs. 5 UStG geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn er die Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen bezieht und zur Ausführung von Umsätzen verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.

Dann sollte es so aussehen. Beispiel mit 2500 EUR von einem Lieferant aus AT mit §13b

upload_2020-4-30_1-50-5.png

Beim verbuchen so.

upload_2020-4-30_1-51-55.png

Beim verwendeten Konto so.
upload_2020-4-30_1-53-18.png

Und optimaler Weise noch den Text für die Kennziffer anpassen vorher, der ist für die Kennziffer 84 nicht Richtig in der Sage 100. Ich hoffe das hilft. Den Rest wenn es noch Fragen gibt mal mit Eurem Steuerberater klären. Steuerliche Beratung ist uns hier untersagt. :)
 
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