Verschiedene Steuercodes (inkl. innergemeinschaftlicher Erwerb) auf einem Konto

rwwinter

Neues Mitglied
Hallo aus Braunschweig,

wir setzen die Sage 100 Buchhaltung als Ist Versteuerer mit dem SKR03 seit kurzem ein...

Jetzt bin ich auf ein Problem gestoßen, wo ich einfach nicht mehr weiter komme...

Kann ich in der Sage 100 durch den Einsatz von Steuercodes auf dem gleichen Kostenkonto mit Vorsteuer (101), ohne Vorsteuer (0) und innergemeinschaftlichen Erwerb (121) buchen?

Beim 121 werden derzeit die Kennziffer 89 und 61 auf der Umsatzsteuervoranmeldung irgendwie nur korrekt angepsprochen, wenn ich das Konto "Innergem. Erwerb 19% VSt und 19% USt" anspreche. Bei diesem ist die Steuervorgabe 121 und die USTVA Kennziffer 89s in den Konten Grundlagen fest hinterlegt...

Da wir ziemlich viele Kostenkonten verwenden, möchte ich ungern jedes Konto doppeln, nur im in den Stammdaten Steuervorgabe und USTVA Kennziffer für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu hinterlegen...

Vielen Dank im Voraus!

Rudolf Winter
 
@rwwinter Kostenkonten werden in der Kostenstellenrechnung benötigt.
In der Finanzbuchhaltung sprechen wir von Aufwands- und Ertragskonten.
Das verbuchen unterschiedlicher Steuersätze auf ein Aufwandskonto / Ertragskonto ist nicht zulässig.
Sage verwendet bei der richtigen Auswahl des Steuercodes automatisch das richtige Aufwand- oder Ertragskonto.
Du kannst und solltest das nicht manipulieren. Also Erlöse aus Inland Skr03 S8400 ist nicht das gleiche wie Erlöse aus Steuerfrei EG-Lieferung §4 1b USt. Gesetz usw.
Wenn Du als Ist- Versteuerer (Ausnahme) und nur Einnahmen- Überschuß Rechnung machst, ist Sage100 eine Kanone zu groß für Dich. Bitte mit Deinem Steuerberater kurzschließen, wie Du richtig verbuchen kannst.
Sage100 hilft Dir dabei Fehler zu vermeiden. Daher sind manche Buchungen, die Du eventuell vorher in diversen Programmen gemacht hast in Sage100 nicht erlaubt.
 
Weil auch die Aufwandkonten bei innergemeinschaftlichen Erwerb mit und ohne USt.-ID, Drittstaaten mit Beteiligung am Reverse Charge Verfahren (zum Beispiel, Schweiz, Lichtenstein etc. eben auch die EFTA Staaten) andere sind als zum Beispiel das normale Aufwandskonto SKR 03 für Wareneinkäufe (S3400) im Kontenrahmen.
 
Ja, und bei innerdeutschen Aufwendungen (z.B. Porto und Versand) mit gemischten Steuersätzen ist es kein Problem, das gleiche Konto zu verwenden.
Daher... es kommt immer auf den Einzelfall an.
 
Moin Zusammen,
nein, kein Einzelfall.
Im Bereich des innergemeinschaftlichen Erwerb möchten die Finanzbehörden (und somit müssen wir) eine Trennung nach Besteuerungsarten durchführen. Sprich: Die Umsätze im Aufwandsbereich müssen getrennt werden, da sie auch in der Umsatzsteuervoranmeldung getrennt aufgeführt werden.
Also bitte trenne und noch mehr Aufwandskonten anlegen
 
Das war ja das, was ich meinte: In jedem Einzelfall ist zu entscheiden. Innerdeutsch geht gemischt, ansonsten nicht.
Die Antwort auf die eigentliche Frage ist also Nein.
 
Und wie ich und @NTComputing Mattern bereits ausgeführt haben, ist eine Trennung Pflicht.
Und da reichen eben mal nicht nur so 3-4 weitere Aufwandskonten, je nach Branche können das auch gleich mal 12-16 sein. Die man Standard mässig mehr benötigt. Möchte ich dann noch eine Aufteilung in der BWA nach Aufwandsgruppen, sind das gleich mal eventuell mehr als 30 neue Konten. Auch diesem Umstand hat ja die Datev ebenfalls Rechnung getragen und daher ihren starren Kontenrahmen zu Beginn des Jahres 2018 aufgebohrt. 99 und mehr Aufwandskonten pro Klasse sind jetzt möglich. Das gleiche gilt im Ertragsbereich. Hat der Standard Kontenrahmen nur 9 Erlöskonnten erlaubt vor 2018 sind es jetzt eben die vielen Möglichkeiten.

Und Porto ist nicht das gleiche wie Versand. Porto ist innerdeutsch immer Steuerfrei, Versand nicht.
 
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